Blitzsauber Reinigungsdienst GmbH
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Reinigungs-und Service Dienstleistungen der
Blitzsauber Reinigungsdienst GmbH
Geschäftsführerin: Sandra Binswanger
§1. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ,,AGB” genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des §14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die Blitzsauber Reinigungsdienst GmbH, Sonnenweg 3 a, 88131 Lindau (nachfolgend „Blitzsauber“ genannt) mit ihrem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend auch ,,Auftraggeber“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Blitzsauber ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
§ 2. ART UND UMFANG DER LEISTUNG
1. Ist eine Erklärung des Auftraggebers als Angebot zu qualifizieren, so kann Blitzsauber dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Im Übrigen sind Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Blitzsauber verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot /einen Auftrag von Blitzsauber unterzeichnet, das/der diese Bedingungen enthält.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart ausgeführt. Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§126b BGB). Mit Ausnahme der Geschäftsführerin sind die Mitarbeiter von Blitzsauber nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
3. Die Auftragsdauer für Reinigungsarbeiten beträgt — soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist — ab Auftragsbeginn ein Jahr. Wird das Vertragsverhältnis nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist nach Ablauf der ersten Befristung beträgt ebenfalls drei Monate zum Ende der laufenden Auftragsdauer.
4. Fällt eine Reinigung auf einen gesetzlichen Feiertag, so entfällt diese Reinigung, die entfallene Reinigung berührt jedoch nicht, den fälligen Zahlungsbetrag. Soll die Reinigung dennoch stattfinden, so wird diese nach dem geltenden Tarifvertrag des Gebäudereiniger Handwerks entsprechend vergütet und zusätzlich abgerechnet.
5. Die Reinigung an einem gesetzlichen Feiertag, kann auf Wunsch des Auftraggebers jederzeit auf einen davor liegenden oder danach liegenden Tag verschoben werden, wenn dieses eintritt wird diese Reinigung gesondert vergütet und abgerechnet.
§ 3 ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG
1. Die Reinigungsleistungen von Blitzsauber gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn nicht der Auftraggeber unverzüglich — spätestens bei Ingebrauchnahme— schriftlich Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
2. Bei einmaligen Reinigungsleistungen erfolgt die Abnahme spätestens 1 Tag nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch Blitzsauber. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gelten die Reinigungsleistungen als abgenommen.
3. Werden von dem Auftraggeber berechtigte Mängel der vertraglich vereinbarten Reinigungsleistung gerügt, so ist Blitzsauber zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurück zu führen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an Blitzsauber weitergegeben hat, wird keine Haftung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder Blitzsauber trotz einer ihr gesetzten, angemessenen Nachfrist den Mangel nicht beseitigt, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist ein Rücktritt durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Blitzsauber oder eines seiner Erfüllungsgehilfen verlangt werden sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt nicht bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, auf die der Auftraggeber vertraut und auch vertrauen darf, z. b. die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Abnahme der Reinigungsleistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Auftraggebers bezwecken. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Reinigungsleistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Reinigungsleistungen auf zwei Monatsvergütungen.
§ 4 PREISE
Die im Angebot / Auftrag festgelegten Preise enthalten die zum Zeitpunkt des Angebotes / Auftrags geltende gesetzliche Mehrwertsteuer sowie andere öffentliche Abgaben. Bei deren Änderung ändern sich auch die Preise entsprechend. Mehr-, Zusatz- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
§ 5 HAFTUNG
Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet Blitzsauber im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein Versicherungsnachweis auszuhändigen. Der Auftraggeber hat nach Abnahme der Reinigungsleistungen, diese auf Ordnungsgemäßheit zu untersuchen und festgestellte Mängel sowie verdeckte Mängel nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für Schäden, die Blitzsauber nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN /Aufrechnung
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug unverzüglich nach Zugang zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
2. Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
§ 7 DATENSPEICHERUNG
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
§ 8 LOYALITÄTSKLAUSEL
1.Die Auftraggeber verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitnehmer von Blitzsauber abzuwerben oder zu vermitteln.
2. Eine Vermittlung liegt unwiderleglich vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen während der Dauer dieses Vertrages mit einem Mitarbeiter von Blitzsauber ein Arbeitsverhältnis eingeht.
3. Eine Vermittlung liegt auch dann unwiderleglich vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung dieses Vertrages mit einem Mitarbeiter von Blitzsauber ein Arbeitsverhältnis eingeht.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Blitzsauber mitzuteilen, ob und wann ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Wenn im Streitfall Blitzsauber Fakten glaubhaft macht, die ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem ihrer Beschäftigten vermuten lässt, so trägt der Auftraggeber die Beweislast dafür, dass ein Arbeitsverhältnis nicht besteht.
5. In den oben genannten Fällen hat der Auftraggeber eine Vermittlerprovision an Blitzsauber zu zahlen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind in gleichem Umfang provisionspflichtig wie unbefristete.
6. Die Höhe der Vermittlerprovision beträgt das 2,5 fache des vereinbarten Honorars.
§ 9 SCHLÜSSEL/NOTFALLVORSCHRIFTEN
Die für die Durchführung der Reinigungsarbeiten notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos und in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und vorsätzlich oder durch Fahrlässigkeit durch das Reinigungspersonal herbeigeführte Beschädigungen der Schlüssel haftet der Auftragnehmer im Umfang seiner Schlüsselhaftpflichtversicherung. Auf Anfrage des Auftragnehmers verpflichtet sich der Auftraggeber, verbindlich mitzuteilen, welche Kosten im Falle eines Schlüsselverlustes oder einer Schlüsselbeschädigung zu erwarten sind.
§ 10 ÄNDERUNGEN DER AGB
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird die Blitzsauber ihn bei der Bekanntgabe der geänderten Geschäftsbedingungen besonders hinweisen. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Blitzsauber absenden.
§ 11 GERICHTSSTAND / SONSTIGES
1. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig- ausschließlich der Geschäftssitz von Blitzsauber
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Soweit diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
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